Die Stadt Köln plant die Errichtung eines Suchthilfezentrums mit einem integrierten Drogenkonsumraum am Rand des Pantaleonsviertels. Als Standort wurde eine kleine Grünfläche zwischen dem Perlengraben und der Wilhelm-Hoßdorf-Straße ausgewählt. Es soll sichergestellt werden, dass die Sicherheitslage und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Quartiere nicht beeinträchtigt werden. Aus anderen Untersuchungen zum Umgang mit der offenen Drogenszene ist bekannt, dass auch die Wegebeziehungen der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass sich Teile der Szene weiterhin tagsüber im Bereich des Kölner Zentrums am Neumarkt aufhalten und gezielt zum neuen Suchthilfezentrum kommen werden – teilweise zu Fuß, teilweise mit der U-Bahn.
Das zukünftige Angebot des Suchthilfezentrums richtet sich an drogengebrauchende schwerstabhängige und damit schwerstkranke Menschen. Es beinhaltet einen Drogenkonsumraum mit je einem Raum für den inhalativen und intravenösen Konsum, einen Kontaktladen, einen Ruheraum, einen Raum für medizinische Behandlungen, Räume für individuelle Beratung und Vermittlungsangebote sowie Möglichkeiten für niedrigschwellige Beschäftigung. Das Angebot soll außerdem einen Raum zum Erwerb von Nahrung und Getränken, eine Kleiderkammer, Räume zum Duschen, Wäschewaschen und Toiletten umfassen.
Prof. Schubert wurde von der Stadt Köln beauftragt, bis Ende März 2026 im Rahmen einer sicherheitsbezogenen Kurzstudie aufzuklären, mit welchen Präventionsstrategien die Implementierung des Suchthilfezentrums abgefedert werden und sein Betrieb vor Ort störungsfrei erfolgen kann. Dabei wurden die Wegeverbindungen im öffentlichen Raum besonders in den Blick genommen werden. Um die Situation des geplanten Standorts des neuen Suchthilfezentrums und die Wege aus dem Cäcilienviertel sowie dem Severinsviertel dorthin tiefenschärfer auszuleuchten, brachte das Büro Sozial•Raum•Management den methodischen Ansatz zur Anwendung, der sich bereits im Rahmen der Erarbeitung des Kölner Masterplans Kommunale Sicherheit bewährt hatte.
In der 10. und 11. Kalenderwoche 2026 wurden die drei methodischen Schritte durchgeführt:
- Audits der städtebaulichen Kriminalprävention [bzw. präventiven Stadtgestaltung],
- Passanteninterviews zur Einschätzung der Sicherheitslage und
- Hintergrundgespräche mit lokalen Stakeholdern.
Der Report der Kurzstudie wurde am 20. März 2026 dem Kölner Rat für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt. Über den Bau des Suchthilfezentrums am Perlengraben entscheidet der Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 12. Mai 2026. Die Beschlussvorlage ist zugänglich unter dem Link: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=132056
Der SRM-Report „Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben: Sichere Wegeverbindungen und Quartiere – Präventionsperspektiven für das Suchthilfezentrum Perlengraben“ kann als Anlage 5.1 heruntergeladen werden – siehe: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1091180&type=do