Am 08. März 2018 fand in Essen ein Fachtag der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW) zum Thema „Das Betreuungswesen weiterentwickeln - Die Qualität verbessern" statt. Im Mittelpunkt stand die Handlungsempfehlung zur Durchführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach § 4 Abs.1 LBtG NRW. Die Umsetzung des Betreuungsrechts steht und fällt mit einer verlässlichen und qualitätsorientierten Zusammenarbeit im Betreuungswesen. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten eng zusammenwirken, bestehende Qualitätsgrundsätze fortschreiben und sich über die Entwicklungen im Betreuungswesen auf dem Laufenden halten. Wie diese Kooperation im Rahmen von Vernetzungsstrukturen gelingen kann und welche Faktoren für das Gelingen verantwortlich sind, erläuterte Prof. Schubert.