„Sozial • Raum • Management“ ist ein Büro für Forschung und Beratung. Im Arbeitsansatz werden Perspektiven integriert betrachtet, die in der herkömmlichen Zuständigkeitslogik einzelner Ressorts und Funktionssysteme oft getrennt voneinander – quasi "versäult" – bearbeitet werden. Sozialkulturelle Prozesse werden umfassend sowohl in ihrer räumlich-sozialen als auch in ihrer organisationalen Einbettung wahrgenommen. Im Blickpunkt stehen die Lebenswelten, die Aktions-, Netzwerk- und Handlungsräume in Kreisen, Städten und Gemeinden im Ganzen, aber auch – unter einem kleinräumigen Blickwinkel – in den Teilräumen von Wohnquartieren und Nachbarschaften. So spielt der Sozialraum des Wohnumfeldes beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen; und für ältere Menschen bestimmt sich die Qualität der Wohnumgebung über Faktoren wie Sicherheit, soziale Teilhabe und Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund folgt der Ansatz von „Sozial • Raum • Management“ der Leitfrage,

  • wie durch die Netzwerke der lokalen Stakeholder (Public Governance)
  • und unterstützende Gelegenheiten in den Orten und Wohnquartieren
  • der soziale Zusammenhalt erhöht,
  • die Potenziale in der Bevölkerung geweckt und
  • das formale und informelle Angebot der (sozialen) Dienstleistungen verbessert werden können.

Es ist von diesen Aspekten abhängig, ob sich Bürgerinnen und Bürger für soziale und kulturelle Belange am Wohnstandort engagieren oder ob sie sich desinteressiert in ihre Wohnungen zurückziehen. Das Büro „Sozial • Raum • Management“ leistet mit Forschungs-, Fortbildungs- und Beratungsleistungen Beiträge zum besseren Zusammenwirken von Kommunalverwaltung und Zivilgesellschaft – beispielsweise in den Feldern:

  • Aufbau, Koordination und Management von lokalen oder interdisziplinären Netzwerken.
  • Inklusive soziale Planungen in der Gemeinde, die bedarfsgruppenübergreifend angelegt sind und an denen Stakeholder beteiligt sind.
  • Prävention im Sozialraum zur Stärkung des Zusammengehörigkeits- und Sicherheitsgefühls von Bewohnerinnen und Bewohnern.

Angaben gemäß § 5 TMG

Sozial • Raum • Management
Büro für Forschung und Beratung
Goldrutenweg 13
30559 Hannover

Vertreten durch:

Prof. Dr. Herbert Schubert

Kontakt:

Telefon: 0171 7477087
E-Mail: info(at)sozial-raum-management.de

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Die Studie „Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Duisburg-Marxloh und Alt-Hamborn“ [Akronym: SOKriMA] ist als Teilprojekt [TP 7] ein Baustein des Modellvorhabens „Stark im Norden – Alt-Hamborn und Marxloh“. Es wird aus einem Bundesprogramm zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) gefördert.

Im Laufe des Jahres 2023 realisierte Prof. Schubert die SOKriMA-Studie schrittweise: Zuerst wurden die Grundlagen in der Vorbereitenden Untersuchung aufbereitet. Im Rahmen der Reflexion des State of the Art der Erkenntnisse von einschlägigen Forschungen wurde dabei insbesondere auch die Entwicklung von Marxloh als „Arrival Neighbourhood“ nachgezeichnet. Darüber hinaus wurden statistische Informationen verarbeitet, um die aktuelle Sicherheitslage und die demographischen Strukturprofile der Quartiere von Marxloh und Alt-Hamborn darzustellen. Schließlich wurden auch die Handlungsansätze (vor allem der Stadterneuerung) rekonstruiert, die in den beiden Stadtgebieten seit den 1990er Jahren zur Anwendung kamen.

Im Sommer und Herbst 2023 wurden vor Ort analytisch-empirische Schritte durchgeführt: In Audits der städtebaulichen Kriminalprävention wurde der öffentliche Raum der Quartiere in Marxloh und Alt-Hamborn bewertet. Im Rahmen von Online-Befragungen wurde die subjektive Sicherheitswahrnehmung unter Schülerinnen und Schülern, aber auch in Haushalten empirisch erhoben. Mit ergänzenden Passanteninterviews und teilnehmenden Beobachtungen in den öffentlichen Räumen der Quartiere wurden die Erhebungen abgerundet.

Die Ergebnisse liegen in der Abteilung 61-14 Stadterneuerung und Flächenentwicklung Duisburg-Nord des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg in sechs Berichtsbänden vor:

  • Bericht Nr. 1: Vorbereitende Untersuchung
  • Bericht Nr. 2: Auditergebnisse der städtebaulichen Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn.
  • Bericht Nr. 3: Kriminalitätsangst unter Schülerinnen und Schülern in Marxloh und Alt-Hamborn. Ergebnisse der Online-Befragung in zwei Gesamtschulen.
  • Bericht Nr. 4: Kriminalitätsangst in Marxloh und Alt-Hamborn. Ergebnisse der Haushalts-Befragung.
  • Bericht Nr. 5: Sicherheitsperspektiven im öffentlichen Raum in Marxloh und Alt-Hamborn. Ergebnisse der Passantenbefragung und Raumbeobachtung.
  • Bericht Nr. 6: Management Summary – Methodik, Ergebnisse, Empfehlungen.

Im abschließenden Management Summary wurde skizziert, wie die Studie methodisch aufgebaut ist, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen werden müssen.

Im Folgeprozess werden die abgeleiteten Maßnahmen ab dem Frühjahr 2024 vom Quartiersmanagement zur Stärkung der Resilienz und der Kriminalprävention in Marxloh und Alt-Hamborn umgesetzt.

Die Studie „Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Duisburg-Marxloh und Alt-Hamborn“ erfolgte nach der Validierungsstrategie der Triangulation, die als Standard der qualitativen empirischen Sozialforschung gilt. Dabei wurden mehrere methodische Perspektiven verbunden; die Datenerhebung enthält sowohl quantitative als auch qualitative Verfahrensschritte. Neben dem Einbezug unterschiedlicher prozessproduzierter Statistiken wurden verschiedene Formen der Befragung und der Beobachtung angewandt (siehe nachfolgende Abbildung). 

 

 

 

Im Mai 2022 hatte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan Kommunale Sicherheit“ zu erstellen. Unter Einbeziehung der einschlägigen Stakeholder sollen im Rahmen des Masterplans geeignete Maßnahmen entwickelt und in einen Umsetzungsprozess überführt werden, der in den öffentlichen Räumen der Stadt Köln zu einer Erhöhung des Sicherheitsgefühls und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beiträgt.

Das Büro „Sozial•Raum•Management“ hat den Auftrag erhalten, den Masterplan konzeptionell zu entwickeln und als Verfahren zu erproben. In Abstimmung mit der Kölner Stadtdirektorin und dem begleitenden Arbeitskreis mit Fachkräften des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln sowie des Polizeipräsidiums Köln wurden als konzeptionelle Grundlagen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ einige Indikatoren zur „Früherkennung“ zugrunde gelegt. Mittels der Indikatoren werden während der Erprobung im Jahr 2024 in stadtweiten Analysen frühzeitig diejenigen Stadtgebiete identifiziert, in denen einer sich abzeichnenden negativen Entwicklung der Sicherheit mit geeigneten Maßnahmen der sekundären oder auch tertiären Prävention Einhalt geboten werden kann. Besondere Berücksichtigung findet dabei die objektive Sicherheitslage, indem Daten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) ausgewertet werden, aber auch Informationen des Amtes für öffentliche Ordnung über Phänomene der Unordnung in den öffentlichen Räumen werden analysiert. Ergänzend werden im weiteren Prozess auch Erkenntnisse gewonnen, wie die subjektive Sicherheitswahrnehmung in den Kölner Stadträumen verbessert werden kann. Es ist darüber hinaus vorgesehen, den Bestand bereits bestehender Präventionsmaßnahmen mit unter die Lupe zu nehmen und gezielt weiterzuentwickeln. 

In die Ableitung und Konkretisierung von Empfehlungen werden dialogisch das bestehende Netzwerk des Kriminalpräventiven Rates Köln (KPR) sowie seiner Arbeitsgruppen und weitere in der Kriminalprävention engagierte Akteure eingebunden. Am Ende soll das entwickelte Verfahren der Informationsgewinnung, der Analysen und der diskursiven Bewertung von Ergebnissen den Referenzrahmen für die weitere Gestaltung und kontinuierliche zukünftige Anwendung des Kölner Masterplans Kommunale Sicherheit bilden.

Für die zukünftige Quartiersentwicklung fordert die Neue Leipzig Charta die Schaffung städtischer Räume, die sich durch Mischnutzung auszeichnen, sowie die Gestaltung und das Management von sicheren öffentlichen Räumen, die für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sind und ein gesundes Lebensumfeld bieten. Bisher fehlten geeignete Instrumente zur Bewertung, was ein Quartier lebenswert und lebendig macht und wie das ermittelt werden kann.

Deshalb hatte Prof. Schubert im Jahr 2021 unter Begleitung eines Arbeitskreises der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau (SIPA) den Leitfaden „Lebenswertes Quartier“ erarbeitet. Im Jahr 2022 wurde der Leitfaden in einem Praxistest evaluiert. Die Überprüfung des Verfahrens und der Instrumente fand im großstädtischen „Eisenbahnquartier“ Leinhausen in Hannover und im mittelstädtischen Quartier „Barne“ in Wunstorf in der Region Hannover statt.

Der Leitfaden ist nun online verfügbar und kann auf der Internetseite der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen heruntergeladen werden: https://www.sipa-niedersachsen.de/nano.cms/lebenswertes-quartier-downloads

Der Prozess der Leitfadenanwendung umfasst insgesamt sieben Schritte und sieben Instrumente.

 

Im Rahmen des 28. Deutschen Präventionstages im Congress Center Rosengarten in Mannheim wird Prof. Schubert gemeinsam mit Susanne Wolter, der Geschäftsführerin des Landespräventionsrates Niedersachsen im Niedersächsischen Justizministerium, am 13. Juni 2023 den Workshop „Lebenswertes Quartier: ein Leitfaden“ durchführen. Für die Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachen (SIPA) – ein interdisziplinäres professionelles Netzwerk, koordiniert vom Landespräventionsrat Niedersachsen – hatte Prof. Schubert die Perspektive der städtebaulichen Kriminalprävention auf das Quartier erweitert und den Leitfaden „Lebenswertes Quartier“ entwickelt sowie im Jahr 2022 in zwei Quartieren erprobt. Das Instrumentarium und das Verfahren des Leitfadens werden im Rahmen des Workshops vorgestellt und diskutiert. Die Hintergrundfolie bildet die Verabschiedung der Neuen Leipzig-Charta durch die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2020. Darin wird das Stadtquartier als zentrale räumliche Handlungsebene hervorgehoben: Über eine zielgerichtete Quartiersentwicklung soll das Engagement vor Ort gefördert werden, damit der soziale Zusammenhalt gestärkt, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das Sicherheitsgefühl erhöht werden können.

Neues Vorhaben im Jahr 2023: „Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Duisburg-Marxloh und Alt-Hamborn“

Das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg hatte die Studie „Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention in Duisburg-Marxloh und Alt-Hamborn“ im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben. Die beiden Stadtteile sind von starken sozioökonomischen Umbrüchen gekennzeichnet – dabei rückte das Thema Sicherheit, Ordnung und Kriminalprävention im Städtebau und in der Stadtteilentwicklung in den Vordergrund. Die Thematik des vorhandenen Sicherheitsniveaus, des Stadtteilimages als (un-)sicherer Ort und das damit verbundene subjektive Sicherheitsempfinden von Bevölkerungsgruppen im Stadtteil soll systematisch bearbeitet werden, um positive Perspektiven für die Entwicklung der Lebensqualität, der Teilhabechancen und des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil ableiten zu können. Als Ziel wird ein innovatives Konzept sowohl zur Erhöhung der objektiven Sicherheitslage als auch der subjektiven Sicherheitswahrnehmung angestrebt, weil sie als Grundvoraussetzungen einer Stabilisierung des Stadträume und eines friedvollen Zusammenlebens gelten.

Den Zuschlag erhielt die Arbeitsgemeinschaft des Ibis-Instituts Duisburg und des Büros Sozial • Raum • Management. Die AG wird sich in dem Vorhaben erstens mit Fragen der städtebaulichen Gestaltung und der technischen Ausstattung des Stadtraumes befassen (z.B. Einbruchsschutz in Gebäuden, Ausstattung von ÖPNV-Haltestellen und des öffentlichen Raumes). Im Blickpunkt stehen zweitens auch Sicherheits- und Kontrollperspektiven von Fachkräften der primären, sekundären und tertiären Kriminalprävention, die vom Aufbau ordnungspartnerschaftlicher Strukturen und Prozessen bis hin zur strategischen Neuausrichtung der Tätigkeiten des Ordnungsamtes im Stadtteil – in der Balance zwischen der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Standards und dem Aufbau einer vertrauensvollen Kommunikation in der Bewohnerschaft – reichen. Drittens findet die Managementperspektive von Organisationen wie die Wirtschaftsbetriebe und die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung Duisburg oder der Petershof Marxloh Beachtung, die für die Bewirtschaftung, Pflege, Reinigung und Instandhaltung der öffentlichen Räume verantwortlich sind. Und viertens spielt die Stärkung der Nutzungsverantwortung, der sozialen Teilhabe und der Resilienz eine Rolle: Engagierte Persönlichkeiten aus der Bewohnerschaft, aus bürgerschaftlichen Initiativen, lokalen Einrichtungen, Schulen und Vereinen, aber auch aus Netzwerken wie die „Kooperationsrunde Marxloh“ oder das lokale kriminalpräventive Gremium sind dafür zu gewinnen.

Die empirischen Aufgaben vor Ort beinhalten Audits zur Sicherheitslage und zum subjektiven Sicherheitsempfinden in den öffentlichen Räumen. Außerdem sollen bestehende Projektansätze bewertet werden. Insgesamt sollen daraus Handlungsansätze und konkrete Projektmaßnahmen abgeleitet und durch das Quartiersmanagement in Marxloh und Alt-Hamborn umgesetzt werden – z.B. kleine niedrigschwellige aktivierende Beteiligungsprojekte, Maßnahmen zur Eindämmung von Ordnungswidrigkeiten, zur Pflege- und Bestandsbewirtschaftung, die Einbindung von kriminalpräventiver Expertise bis hin zu sozialpädagogischen Maßnahmen der Gewalt- und Kriminalprävention sowie der Förderung von Nutzerverantwortung, Teilhabe, Resilienz und Empowerment. Das Quartiermanagement leistet eine umfangreiche Informations-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Ergebnisse der Studie vor Ort zu verbreiten und die Bewohnerschaft sowie die Akteure aktiv einzubinden und zur Mitwirkung zu gewinnen. Es geht um die Steigerung des Sicherheitsempfindens durch Öffnung schlecht einsehbarer Räume, durch smarte Gestaltungselemente und multifunktionale Flächen. Außerdem sollen ordnungspartnerschaftliche Strukturen und Prozesse aufgebaut werden und ein innovatives Konzept zur Erhöhung des objektiven und subjektiven Sicherheitsempfindens als Grundvoraussetzungen für eine Stabilisierung des Stadtteiles und ein friedvolles Zusammenleben entwickelt werden.

 

Zum Hintergrund: Auszüge aus dem ISEK 2020 der Stadt Duisburg

Die Stadt Duisburg wurde gemeinsam mit Rostock, Plauen und Erfurt für das „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung“ vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgewählt. Die Laufzeit des Modellvorhabens, das den Titel "Stark im Norden: Alt-Hamborn und Marxloh" trägt, umfasst von 2020 bis zum Jahr 2026 sieben Jahre. Inhaltliche Anforderungen und Förderkriterien beinhalten insbesondere das Aufzeigen innovativer Ansätze und die Beschreibung neuer Wege zur Lösung komplexer Herausforderungen für zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Ausschlaggebend für den innovativen Charakter eines Projektes sind zum Beispiel, dass neue Prozesse initiiert, sektorenübergreifendes Handeln gefördert, neue Beteiligungsprozesse angestoßen und besondere Akzente in den Feldern Klimaschutz, Umwelt, Integration oder Bildung gesetzt werden. In diesem Zuge sollen die Projekte beispielgebend für andere Kommunen sein. Der Stadt Duisburg wurde im Rahmen dieses Modellvorhabens eine Förderung des Bundes i. H. v. 25 Mio. EURO (als 50 %-Förderung) für die Stadtteile Marxloh und Alt-Hamborn im Duisburger Norden in Aussicht gestellt.

Marxloh mit rund 21.000 Einwohnern und Alt-Hamborn mit rund 11.000 Einwohnern (jeweils Stand 2019) sind klassische „Arbeiterstadtteile“ umgeben von Schwerindustrie sowie gleichermaßen seit Jahrzehnten Ankunftsstadtteile für Zuwanderung. Funktionsverluste durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, die Abwanderung von Facharbeitern der Montanindustrie und der Wandel der Bevölkerungsstruktur prägten und prägen die Situation in den beiden Stadtteilen.

Insbesondere der Stadtteil Marxloh steht seit der Öffnung des EU-Binnenarbeitsmarktes im Jahr 2011 unter hohem Zuwanderungsdruck vor allem aus Südosteuropa. Marxloh galt bis in die 1970er Jahre als „Einkaufszentrum des Duisburger Nordens“. Inzwischen hat sich das Zentrum durch die türkisch geprägte Migrantenökonomie weiterentwickelt. Mit dem Schwerpunkt auf Braut- und Abendmoden zieht der Einzelhandel überregionale Kaufkraft in den Stadtteil. Vielschichtige soziale Problemlagen insbesondere bezogen auf die verstärkte Zuwanderung aus Südosteuropa sowie städtebauliche Missstände wie die steigende Zahl von Problemimmobilien (Vermietung von Wohnraum in Schrottimmobilien) stellen eine Herausforderung für die Stadtentwicklung dar. [...]

Marxloh ist ein Ankunftsstadtteil für verschiedene Generationen von Zuwanderern. Dies begann mit den ersten Gastarbeitern und setzte sich den 1970er Jahren mit dem Familiennachzug der Zuwanderer fort. Bis in die 1990er Jahre war der Stadtteil noch durch alteingesessene Bewohner mit deutscher Staatsangehörigkeit geprägt, was sich in den 1990er und 2000er Jahren änderte. Die selektive Abwanderung der deutschen Bevölkerung und der Zuzug der türkischen Bevölkerung setzten sich fort, sodass die deutsche Bevölkerung bald zur Minderheit gehörte. Begleitet wurden diese Entwicklungen durch die Verschärfung sozialer Problemlagen und Konflikte zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen und innerhalb der Ethnien. Durch die Umsetzung umfangreicher sozialer und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in Verbindung mit der städtebaulichen Aufwertung des Stadtteiles konnte Marxloh in den 2000er Jahren zunehmend stabilisiert werden. 

Ab dem Jahr 2010 setzte in Marxloh eine neue Zuwanderungswelle ein. Durch die EU-Osterweiterung kamen vermehrt Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien in den Stadtteil. Es handelt es sich zum Großteil um Armutszuwanderung. Die Zuwanderer sind in ihren Heimatländern von Arbeitslosigkeit und extremer Armut betroffen. Es ist eine hohe Fluktuationsrate der Bevölkerung festzustellen, die im Jahr 2016 mit rund 50 % doppelt so hoch war wie in der Gesamtstadt. Die kurze Verweildauer von Zuwanderern im Stadtteil erschwert den Einsatz nachhaltiger kriminalpräventiver und sozialintegrativer Maßnahmen.

Seit 2015 folgen als weitere Zuwanderungsgruppe die syrischen Flüchtlingen, jedoch in einem im Vergleich zur Zuwanderung aus Südosteuropa geringeren Anteil. [...]

Marxloh ist ein durch überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten und Transfergeldempfängern geprägter Stadtteil. Besonders schwer wiegen hierbei die Formen extremer Armut, die insbesondere bei Zuwanderern aus Südosteuropa vorzufinden sind. Aufgrund fehlender Ansprüche an staatlicher Unterstützung bestehen schwere Defizite im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung, der Wohnsituation und der Bildung. Von diesen Entwicklungen sind insbesondere Kinder und Jugendliche betroffen.

Hinsichtlich der Kriminalitätsstatistik befindet sich Marxloh bezogen auf die Gesamtkriminalitätsrate der Stadt Duisburg im oberen Mittelfeld. Der überwiegend gegebenen objektiven Sicherheit stehen jedoch weit verbreitete Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung gegenüber, die teils aus Gründen wie mangelnder Sauberkeit (Sperrmüll, Sauberkeit), dem schlechten Zustand von Gebäuden und Wohnungen (Schrottimmobilien) und dem Auftreten bestimmter sozialer Gruppierungen im öffentlichen Raum resultieren. Auch die Berichterstattung in den Medien und eine Brandmarkung als „No-go-Area“ haben zu vermehrten Unsicherheitsgefühlen in der Bevölkerung geführt. Die Vermüllung an vielen Stellen im öffentlichen Raum verschlechtert das Stadtbild und erzeugt Abwehrhaltungen und Unsicherheitsgefühle. Durch den vermehrten Aufenthalt von männlichen Personen in größeren Gruppen, tags und vor allem abends, fühlen sich Frauen im Stadtteil teilweise aus dem öffentlichen Raum verdrängt.

Auch in Alt-Hamborn werden zunehmend Gruppierungen von Männern aus anderen Herkunftsländern wahrgenommen, welche sich im öffentlichen Raum, etwa vor Eisdielen oder Wettbüros, aufhalten. [...]

In Marxloh wurden über die Jahre umfassende städtebaulich-räumliche Aufwertungs- und Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei den städtebaulichen Maßnahmen ist es gelungen, unter intensiver Beteiligung der Bevölkerung, multifunktionale Orte und Räume der interkulturellen Alltagsbegegnung sowie außerschulischer Bildung zu schaffen.

In Bezug auf Marxloh ergibt sich der Vorteil, dass viele Strukturen bereits existieren, auf denen aufgebaut werden kann. In Alt-Hamborn müssen viele Informations- und Beteiligungsstrukturen sowie Akteursnetzwerke erst geschaffen werden. Hierbei können die in Marxloh gemachten Erfahrungen genutzt und so eine effektivere Vorgehensweise ermöglicht werden. Die aus den Erfahrungen in Marxloh identifizierten Erfolgsfaktoren und Hemmnisse gilt es auf die neuen Entwicklungen zu übertragen und bei der Umsetzung von Maßnahmen zu integrieren. [...]

[Quelle: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Duisburg (ISEK) „Stark im Norden Alt-Hamborn & Marxloh“, Stadt Duisburg 2020]

Das Institut Alter der Berner Fachhochschule hat Prof. Schubert eingeladen, im Rahmen des Fachkurses «Partizipation im Sozialraum fördern» am 3. November 2022 das Seminar «Überbrückungen zwischen fachlich organisierten und lebensweltlichen Netzwerken» anzubieten.

Am 4. November 2022 nahm Prof. Schubert an der Fachbeiratssitzung des Interdisziplinären Themenclusters (ITC) «Raum & Gesellschaft» der Hochschule Luzern in Rotkreuz teil.

Am 8. November 2022 trug Prof. Schubert die Keynote im Rahmen der 3. Kommunalen Pflegekonferenz im Landkreis Karlsruhe unter dem Titel «Netzwerkstrategien der Pflegekonferenz – wie entwickeln wir gemeinsam tragfähige Sorgestrukturen?» vor. Der Fernsehsender BadenTV sendete einen Bericht über die Pflegekonferenz, in dem ein Interview mit Prof. Schubert eingebettet ist.

Zur Herbsttagung für die Stadt- und Gemeindepräsidien im Verband Thurgauer Gemeinden am 15. November in Weinfelden (Schweiz) wurde Prof. Schubert eingeladen, die «Erfolgsbedingungen für ein regionales Gesundheitsnetzwerk im Kanton Thurgau» vorzustellen.

Ende November findet der Netzwerkforschungskongress «Netzwerkforschung in der Praxis – Praxis in der Netzwerkforschung» der Deutschen Gesellschaft für Netzwerkforschung (DGNet) und der Schader-Stiftung in Darmstadt statt. Im Panel 11 wird Prof. Schubert am 29. November 2022 den Praxistransfer der «Netzwerkbefähigung von kommunalen Akteuren in der Eigenständigen Jugendpolitik» skizzieren.

 

 

Der Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) Hildesheim eröffnet am 9. Oktober 2022 die Jahresausstellung „Keimfrei“ in den Räumen des Stammelbach-Speichers in Hildesheim. Prof. Schubert wird zur Eröffnung eine Einführung in das ambivalente Thema geben und erörtern, ob der keimende Mikroorganismus ein guter Freund ist, der uns unterstützend auf allen Wegen begleitet, oder der Bad Guy, der als der böse Feind zu eliminieren ist, um das Ideal der Keimfreiheit zu erreichen...

 

Die „Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung“ – kurz: DASL – wurde vor einhundert Jahren gegründet. Das Jubiläum und die damit verbundene Tradition wird im Rahmen der DASL-Jahrestagung vom 16. bis 18. September 2022 in Berlin aufgegriffen. Aber es dominiert nicht der Blick zurück in die Geschichte der Akademie, sondern die Vorausschau. Gegenstand der Tagung werden der Klimawandel und die erforderlichen Transformationsprozesse sein, um die daraus resultierenden Gefährdungen abzuwenden. Der Fokus liegt auf der Frage, welchen Beitrag räumliche Planung für nachhaltige Siedlungsstrukturen leisten kann und welche Verantwortung sich daraus angesichts der Dringlichkeit einer Transformation für die Stadtplanung ergibt. Alle Landesgruppen der DASL haben dazu Beiträge ausgearbeitet, die im Vorbereitenden Bericht „Pionierstrategien der DASL-Landesgruppen zum Thema: Gesellschaft am Scheideweg – unsere Verantwortung, unser Beitrag“ dokumentiert werden.

Die DASL-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen, in der Prof. Schubert mitgewirkt hatte, beschäftigte sich mit „Pionierstrategien für gemeinschaftliches Wohnen – Innovative und experimentelle Qualitäten“ (Vorbereitender Bericht, S. 144-157). Den Ausgangspunkt bildet die Annahme, dass die spätmoderne Gesellschaft mit der wachstumsorientierten Verfügbarmachung der Welt in eine „doppelte Energiekrise“ (Hartmut Rosa) geraten ist, d.h. in eine äußere ökologische und innere kulturelle Krise. Dies kann zu Brüchen im Trend der Individualisierung führen, weil eine gemeinschaftliche Einbettung gegenüber der Individualität mit maximaler Autonomie an Bedeutung gewinnen wird. In der Folge bedarf es zeitgemäßer gemeinschaftlicher Wohnformen, die zu einem gelingenden Leben beitragen. In dem Beitrag werden Pilotstrategien skizziert, die dazu verfolgt werden sollten. Besonders zu nennen sind strukturpolitische Rahmenbedingungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, damit solche Formen im Wohnungsbau gegenüber den herkömmlichen Ansätzen effektiv unterstützt und gefördert werden können.

Die vom SIPA-Arbeitskreis „Lebenswertes Quartier“ begleitete Evaluierung des Leitfadens im Eisenbahnquartier Leinhausen in Hannover und im Quartier Barne in Wunstorf wurde inzwischen abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Jahrestagung der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachen (SIPA) am 6. Juli 2022 vorgestellt. Anschließend wird mit ausgewählten Fachleuten erörtert, welche Konsequenzen aus der Anwendung des Leitfadens im Rahmen der neuen Quartiersorientierung der Neuen Leipzig-Charta für die Landesebene, für die Kommunen und für die Wohnungswirtschaft gezogen werden können.

Siehe nachfolgend das Programm der SIPA-Jahrestagung 2022:

Im Laufe des Jahres 2021 hatte Prof. Schubert unter Begleitung eines Arbeitskreises der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau (SIPA) den „Leitfaden zur Beratung, Planung und Bewertung von Quartieren unter kriminalpräventiven Aspekten“ erarbeitet. Er enthält 20 Instrumente: Neben der Analyse der Quartierssituation werden die architektonische und städtebauliche Quartiersgestaltung, die Zusammenarbeit und das Management sowie die soziale Kohäsion und Lebendigkeit im Quartier bewertet.

Nun hat Prof. Schubert in einem Vergabeverfahren des Logistik Zentrums Niedersachsen den Auftrag erhalten, im Jahr 2022 den Leitfaden in der Anwendung zu evaluieren. Wenn sich die 20 Instrumente im Praxistest bewähren und für die Beratung, Planung und Bewertung von Quartieren unter kriminalpräventiven Aspekten eignen, werden sie anschließend in den regulären Methodenpool der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen aufgenommen.

Für die Evaluierung des Leitfadens wurden zwei Quartiere in der Region Hannover ausgewählt. Der Prozess während der Testphase wird vom SIPA-Arbeitskreis „Lebenswertes Quartier“ kritisch-konstruktiv begleitet. Als großstädtisches Quartier wurde das "Eisenbahnquartier" Leinhausen östlich der Stöckener Straße im Bereich Northeimer Wende, Kasseler Straße bis Einbecker Straße in Hannover ausgewählt. Der Bestand wird vom Wohnungsunternehmen Vonovia (Regionalbereich Hannover) verwaltet. Die „Barnestadt“ der 1960er Jahre südöstlich der Mindener Bahn repräsentiert ein mittelstädtisches Quartier in Wunstorf in der Region Hannover, dessen Bestand zum überwiegenden Teil vom Wunstorfer Bauverein verwaltet wird.

Der Prozess der Evaluierung wird in drei Schritte gegliedert: In jedem Quartier wird es ein Treffen zur Vorbereitung der Anwendung des Leitfadens geben. Es folgt die Durchführung der Anwendung der 20 Instrumente, und am Schluss ist eine Nachbereitung bzw. Auswertung der ausgefüllten Instrumente des Leitfadens geplant, wobei einerseits das Quartierergebnis und andererseits der Überarbeitungsbedarf der Instrumente geklärt wird.

Prof. Schubert wird in der 24. Sitzung der „Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern“ am 20. Dezember 2021 im Niedersächsischen Landtag eine Stellungnahme „Zur Analyse der Schnittstellen zwischen Behörden und von Behörden mit Kinderschutzeinrichtungen“ vortragen. Darin werden thematisiert: die dreifache Versäulung in der Daseinsvorsorge als Ausgangssituation; Public Governance als neues Steuerungsverständnis zur Überwindung der Versäulung; der Blickwechsel vom Container zum Netzwerk, was die Anerkennung der Interdependenz unter den verschiedenen Institutionen und Professionen impliziert; die Definition der Schnittstelle auf der Basis der Netzwerkforschung und methodische Überlegungen zur Schnittstellenanalyse sowie zum Schnittstellenmanagement. Abschließend wird der Handlungsbedarf abgeleitet.

Am 16. November 2021 diskutierten Mitglieder und Kooperationspartner der Interdisziplinären Themencluster (ITC) in der Hochschule Luzern, was innovative Netzwerke ausmacht. Es ging um Fragen wie: Sind kleine Beziehungscluster produktiver als größere Kollektive? Empfiehlt sich eher ein hierarchisches oder ein heterarchisches Vorgehen? Das Impulsreferat hielt Prof. Schubert. Die Dokumentation der Präsentation ist auf dieser Internetseite zu finden; die Key Note von Prof. Schubert kann unter Youtube abgerufen werden.

Der Begriff des "Quartiers" gehört zu den aktuellen „Zauberformeln“ - nicht nur im Diskurs von Architektur und Stadtplanung. Das Quartier ist inzwischen zu einem disziplinübergreifenden Leitbegriff aufgestiegen: Im Bedeutungsspektrum vom identitätsstiftenden Lebensraum der Bewohnerschaft über den städtebaulichen Handlungs- und Gestaltungsraum bis zum fußläufig erreichbaren Infrastrukturnetz bleibt der Begriff aber unscharf und hat oft den Charakter einer „Black Box“ – d.h. eines inflationär benutzten Begriffes, dessen vielschichtige Bedeutung nicht transparent wird. Handelt es sich also bloß um einen äußerlichen Marketingbegriff, der als Etikett an jedes (neu) bebaute Areal geheftet werden kann, und einen inhaltsleeren Allroundbegriff, in den jedes neue Thema der Stadtentwicklung reingepackt werden kann, oder gibt es einen gehaltvollen Kern?

Mit dieser Frage setzt sich Prof. Schubert in einem Fachbeitrag auseinander, der im Online-Journal "sozialraum.de" erschienen ist. Siehe unter: https://www.sozialraum.de/quartier-und-sicherheit.php

Die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Niedersachsen führte am 11. und 12. November 2020 einen Online-Fachtag zum Thema „Integrierte Planung“ durch, an dem rund 80 Bildungsakteure teilnahmen. Prof. Schubert eröffnete und schloss die Veranstaltung mit zwei Impulsen, in denen zum einen Anregungen zum Grundverständnis, zur Organisation und zu den Voraussetzungen der integrierten Planung gegeben wurden und zum anderen in der Zusammenschau der Ergebnisse „10 Stellschrauben“ – anhand von Praxisperspektiven, Qualitätsmerkmalen sowie guten Beispielen – vorgestellt wurden, an denen das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement (DKBM) ansetzen kann, um vor Ort in den Kommunen und Landkreisen ein Akteur der integrierten Planung werden zu können.

Von Prof. Schubert können heruntergeladen werden die Beiträge: „Gemeinsam steuern in Kommunen – Grundverständnis, Organisation und Voraussetzungen der integrierten Planung“ und „10 Stellschrauben: Anforderungen des Bildungsmanagements an die integrierte Planung – Praxisperspektiven und Qualitätsmerkmale anhand guter Beispiele“.

Die Kernbotschaften aller Beiträge des Fachtages wurden von Saskia Rudies wunderbar illustriert (siehe auf den Internetseiten der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Niedersachsen und auch auf Youtube). 

Die Illustrierung des abschließenden Impulses "10 Stellschrauben" stellte die Illustratorin Saskia Rudies folgendermaßen dar:

© Saskia Rudies, Quelle: https://www.transferagentur-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/Fachtag_Integrierte_Planung_GR_Fokus.jpeg

Mit den vorliegenden Handreichungen und Kriterienlisten hat die „Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen“ (SiPa) bisher zwei Maßstabsebenen in den Blick genommen: das Wohnen im engeren Sinn (mit dem Produkt des Niedersächsischen Qualitätssiegels „Sicheres Wohnen“) und die öffentlichen Räume im Wohnumfeld (mit der Arbeitshilfe „Sichere Räume“). Nun haben die Mitglieder der SiPa beschlossen, sich mit einer weiteren Maßstabsebene auseinanderzusetzen: dem Siedlungszusammenhang des Quartiers. Das Thema „Sicherheit im Quartier“ wurde als neuer Arbeitsschwerpunkt der SiPa für das Jahr 2021 festgelegt. Es sollen sowohl Kriterien als auch ein Leitfaden erarbeitet werden, mit denen überprüft werden kann, was lebenswerte Quartiere kennzeichnet, die das Sicherheitsgefühl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner stärken.

Im Sommer 2020 wurde das Projekt „Entwicklung von Kriterien und eines Leitfadens für die Beratung, Planung und Bewertung von Quartieren unter kriminalpräventiven Aspekten“ in einem Vergabeverfahren des Landesbetriebs „Logistik Zentrum Niedersachsen“ ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt Prof. Dr. Herbert Schubert vom Büro „Sozial • Raum • Management“. In Anlehnung an die Entwicklung der bereits bestehenden Produkte der SiPa übernimmt er sowohl die inhaltliche als auch die methodische Verantwortung für den partizipativen Prozess, in dem die Kriterienliste und der Leitfaden „Sicheres Quartier“ erarbeitet werden.

Den Prozess begleitete im Jahr 2021 der interdisziplinäre Arbeitskreis „Sicheres Quartier“, in dem verschiedene Fachleute, aber auch Vertretungen der Zivilgesellschaft ihre vielfältigen Kompetenzen für die Entwicklung der Kriterien zur Beratung und Bewertung von Quartieren unter kriminalpräventiven Aspekten einbrachten werden. Es handelte sich um eine heterogene Mischung von Perspektiven der kommunalen Stadtplanung, der Wohnungswirtschaft, der gemeinwesenorientierten Quartiersarbeit, aus örtlich ausgerichteten Präventionsräten und aus Polizeistationen mit einem Quartiersbezug. In der letzten Sitzung des Arbeitskreises im Oktober 2021 wurde die finale Version des "Leitfadens zur kriminalpräventiven Bewertung von Quartieren", der unter der wissenschaftlichen Federführung von Prof. Schubert entwickelt wurde, präsentiert. Im Frühjahr 2022 soll das Instrumentarium im Rahmen von Pretests in den Reallaboren ausgewählter Quartiere überprüft werden.

Die Grundlagen des Zusammenhangs von "Quartier und Sicherheit" hat Prof. Schubert in einem Fachaufsatz publiziert.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat im April 2019 anlässlich des 69. DHV-Tages 2019 in Berlin eine Resolution „zur Verteidigung der freien Debattenkultur an Universitäten“ verabschiedet. Im Wortlaut wurde auf folgendes aufmerksam gemacht:

„Die Toleranz gegenüber anderen Meinungen sinkt. Das hat auch Auswirkungen auf die Debattenkultur an Universitäten. Die insbesondere im anglo-amerikanischen Hochschulraum zu beobachtende Entwicklung, niemandem eine Ansicht zuzumuten, die als unangemessen empfunden werden könnte, verbreitet sich auch in Deutschland. Im Streben nach Rücksichtnahme auf weniger privilegiert scheinende gesellschaftliche Gruppierungen fordern einige Akteure das strikte Einhalten von ‚Political Correctness‘. Sie beanspruchen aber zugleich die Definitionshoheit darüber, was eine Grenzüberschreitung ist. So fühlen sich einige Studierende schon verletzt, wenn an einer Universität eine Professorin bzw. ein Professor oder eine öffentliche Person mit Thesen auftritt, die der eigenen (politischen) Auffassung zuwiderlaufen.

Vor diesem Hintergrund stellt der DHV fest:

Universitäten sind Stätten geistiger Auseinandersetzung. Die Suche nach Wahrheit und Erkenntnis lebt vom leidenschaftlichen, heftigen und kontroversen Ringen um Thesen, Fakten, Argumente und Beweise. An Universitäten müssen daher jede Studentin und jeder Student sowie jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler seine Forschungsergebnisse, Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können. Das Grundgesetz bindet die Freiheit der Lehre lediglich an die Treue zur Verfassung. Darüberhinausgehende Denk- oder Sprechverbote gibt es nicht. Wer die Welt der Universitäten betritt, muss akzeptieren, mit Vorstellungen konfrontiert zu werden, die den eigenen zuwiderlaufen. Zur Verkündung vermeintlich absoluter Wahrheiten taugen Universitäten nicht. Widersprechende Meinungen müssen respektiert und ausgehalten werden. Differenzen zu Andersdenkenden sind im argumentativen Streit auszutragen – nicht mit Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt.

Zugleich bedeutet dies auch: Unkonventionellen, unbequemen, unliebsamen Meinungen müssen Universitäten ein Forum bieten, solange es Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Thesen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind. Damit ist unvereinbar, dass sich in letzter Zeit Ausladungen von Personen häufen, die vermeintlich unerträgliche Meinungen vertreten. Soweit es sich um den Versuch handelt, die Äußerung wissenschaftlicher Auffassungen zu unterbinden, ist das einer Universität nicht würdig. Anders verhält es sich, wenn es sich um nichtwissenschaftliche Meinungen von partei- oder allgemeinpolitischen Meinungsführerinnen und Meinungsführern handelt. Insofern gibt es aus Sicht des DHV nur zwei Haltungen: Entweder die Universitäten verstehen und verhalten sich partei- und gesellschaftspolitisch weitgehend avers. Das hält der DHV für nicht richtig: Die Universität muss Teil und Forum der gesellschaftlichen Debatte sein. Ein Rückzug in den ‚Elfenbeinturm‘ schadet ihr selbst. Oder die Universität lässt alle vom Bundesverfassungsgericht (bislang) nicht als verfassungswidrig eingestuften Parteien zu Wort kommen. Das bedeutet in einem freiheitlichen Rechtsstaat, dass die Äußerung einer nicht verfassungswidrigen, aber politisch unerwünschten Meinung nicht nur geschützt, sondern notfalls auch erst ermöglicht werden muss. Ausflüchte schaden der Universität mehr als dass sie ihr nutzen.

Ihre wichtige Aufgabe, Debatten anzustoßen und zu strukturieren, können Universitäten nur ausfüllen, wenn sie nicht denjenigen nachgeben, die sie maßregeln wollen, am lautesten schreien, mit Gewalt drohen oder sie sogar anwenden. Für die Freiheit von Forschung und Lehre muss täglich neu eingetreten und gekämpft werden. Jede einzelne Wissenschaftlerin und jeder einzelne Wissenschaftler steht insofern in einer besonderen Pflicht. Staat und Universitäten sind dazu aufgefordert, sie dabei zu unterstützen.“

Quelle

Wegen der Sars-CoV-2-Pandemie fielen alle Veranstaltungen und Fortbildungen in der Zeit von März bis Mai 2020 aus. Im Rahmen der schrittweisen Lockerung starten im Juni 2020 wieder die ersten Seminare – allerdings durchweg als Webinare im Internet.

Die Hochschule Luzern führt 2019/2020 das Programm “Senior Leadership in Social Administrations – Führen in Sozialen Verwaltungen“ im Rahmen von vier Modulen durch. Das Modul 3 „Gestaltung und Steuerung von Sicherungs- und Versorgungssystemen“ wird im Sorell Hotel Zürichberg in Zürich durchgeführt. Da seit dem 25. März 2020 für die Schweiz Einreisebeschränkungen aus Deutschland gelten, wird Prof. Schubert das Thema „Welche Auswirkungen hat die New Public Governance auf die Soziale Planung?» am 11. Juni 2020 in Form einer Online-Präsentation beitragen.

In der Veranstaltungsreihe P 7/4510/20 „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. wird Prof. Schubert am 16. Juni 2020 das digitale Seminar „Sozialraumorientierung nach dem BTHG“ gestalten, in dem das Augenmerk auf die Vorgaben zur Sozialraumorientierung im Bundesteilhabegesetz (BTHG) gerichtet wird.

Das Forum von Fachkräften der Organisationsberatung und Verbandsentwicklung der Caritas wird am 25. Juni 2020 ebenfalls virtuell organisiert. Prof. Schubert wird im Online-Forum der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V. die „Arbeit in Netzwerken – Sinn und Konzept für Organisationen der Caritas“ thematisieren.

Die Jahrestagung der Sozialplanerinnen und Sozialplaner in der Eingliederungshilfe bei den Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg wird ebenfalls als Online-Veranstaltung ins Internet verlegt. Prof. Schubert wird am 29. Juni 2020 zum Thema „Weiterentwicklung der kommunalen Sozialplanung – Strukturplanung im Kontext von Bundesteilhabegesetz und Sozialraumorientierung“ referieren.

 

 

 

Die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ existiert seit 25 Jahren. Im Jahr 1994 wurde sie auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses ressortübergreifend als Entscheidungsgremium der Staatssekretäre von einigen Senatsverwaltungen und in Gestalt einer zuarbeitenden Geschäftsstelle – als Stabsstelle des Staatssekretärs für Sport – institutionalisiert. Vor dem Hintergrund, dass das Themenspektrum im Laufe der vergangenen Jahre immer breiter und komplexer geworden ist und dass die Teilhabe der Zivilgesellschaft an Bedeutung gewonnen hat, soll ihre Organisationsstruktur nun überprüft werden, ob die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ organisatorisch immer noch richtig aufgestellt ist. Prof. Schubert führt die Untersuchung in der ersten Jahreshälfte 2020 durch und nimmt einerseits das Zusammenwirken der beteiligten Ressorts und die Feedback-Kultur unter den Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den Blick sowie andererseits die Rolle und die Funktion der Geschäftsstelle. Verfolgt wird auch die Frage, wie die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ organisatorisch mit der Berliner Zivilgesellschaft verbunden ist.

Vom 2. bis zum 4. März 2020 findet zum dritten Mal der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Netzwerkforschung (DGNet) in Zusammenarbeit mit der Schader-Stiftung in Darmstadt statt. Es wird ein Überblick über den Staus Quo der eigenständigen Forschungsperspektive der Netzwerkforschung – sowohl zum Beschreiben als auch zum Verstehen sozialer Prozesse und Zusammenhänge – gegeben. Unter anderem wird das Verhältnis der klassischen quantitativen und der interpretativen qualitativen Forschung in relationalen Ansätzen der Netzwerkfor­schung beleuchtet. In zahlreichen Beiträgen wird der Nutzen der Netzwerkforschung für die Praxis aufgezeigt – etwa in der Sozialen Arbeit, in Organisationen, im Gesundheitswesen oder in der Raumentwicklung.

Prof. Schubert berichtet über Erfahrungen mit der „Qualifizierung für die Netzwerkkoordination im kommunalen Kontext“. Im Rahmen des Steuerungsstils der Public Governance wird die interorganisatorische Kooperation in organisierten Netzwerken auf der kommunalen Ebene inzwischen in Verordnungen und Gesetzen vorgeschrieben (vgl. z.B. Netzwerk Frühe Hilfen im BKiSchG, Pflegekonferenzen in den Landespflegegesetzen, Programme des BMBF zur Verankerung des kommunalen Bildungsmanagements). Die Koordination dieser Netzwerke auf der kommunalen Ebene (von Städten und Landkreisen) erfordert ein neues Kompetenzprofil, das heterarchische Abstimmungsprozesse generieren kann und zugleich zur Rückkopplung in die Hierarchie der beteiligten Organisationen befähigt. Dafür wurden Qualifizierungsmodule ausgearbeitet und in einer Vielzahl von Fortbildungen erprobt. Prof. Schubert erläutert, welche Modulinhalte für die Qualifizierung vermittelt werden müssen, welche Methoden zur Vertiefung sowie für den Praxistransfer geeignet sind und welche Restriktionen im kommunalen Alltag die Anwendung der neuen Kompetenzen erschweren.

Im Master-Studiengang „Sozialplanung” der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart hat Prof. Schubert am 13./14. Februar 2020 das Modul 11 „Soziale Innovationen fördern und Netzwerke gestalten“ durchgeführt (ECTS: 5 CP; Workload: 150 Stunden). Als Ausgangspunkt wurde die Prozessmethode „Design Thinking“ gewählt, wie sie bei IDEO in Palo Alto (CA) zur Anwendung kommt. Im Seminarverlauf wurden einerseits die Grundlagen einer innovationsfokussierte Netzwerkarchitektur herausgearbeitet und andererseits im Transfer auf die Sozialwirtschaft in der Kommune überprüft, inwieweit das aktuell vielfach verfolgte Prinzip der regulierten Koopkurrenz in den Kommunen Innovationen fördern kann.

Das Gewerbegebiet Marsdorf hat eine Größe von etwa 160 Hektar und liegt in der westlichen Peripherie von Köln und wird unterhalb des Autobahnkreuzes Köln West im Westen von der BAB 1 und im Osten von der BAB 4 gerahmt. Dort sind rund 130 Betriebe – vom großflächigen Einzelhandel über Industriebetriebe bis zu Handwerksbetrieben – rund 4.000 Beschäftigten ansässig.

Die IHK zu Köln führte im Rahmen des Projektes „Bessere ÖPNV-Anbindung im Gewerbegebiet Marsdorf“ eine repräsentative Befragung von Beschäftigten (N 0 über 700) in den Monaten September bis Oktober 2019 durch, um zu überprüfen, mit welchen Verkehrsmitteln die Beschäftigten nach Marsdorf kommen und was getan werden kann, um die Beschäftigten zu einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu motivieren. Daran anknüpfend führte Prof. Herbert Schubert von SRM in Zusammenarbeit mit Prof. Jochen Siegemund vom Cologne Institute of Architectural Design (CIAD) der Fakultät für Architektur der TH Köln im Dezember 2019 eine vertiefende Untersuchung durch, inwieweit die ÖPNV-Anbindung der Arbeitsorte mit Gestaltungsfragen der städtebaulichen Kriminalprävention verknüpft werden muss, um „Angsträume“, die im Gewerbegebiet Marsdorf ein Unsicherheitsgefühl erzeugen, zu beseitigen.

Die Ergebnisse sollten am 31. März 2020 im Rahmen der Veranstaltung "Bessere ÖPNV-Anbindung für das Gewerbegebiet Marsdorf - ein Gewerbegebiet kommt in Bewegung" der IHK Köln vorgestellt werden (von 12:00 - 14:00 in den Räumen der Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 9 im Gewerbegebiet Köln Marsdorf). Wegen des Lockdowns zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit Sars-Cov-2 (Covid-19) wurde die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt (im Jahr 2021) verschoben. Neben der Präsentation der Resultate der Beschäftigtenbefragung der IHK Köln ist vorgesehen, dass Prof. Schubert einen Überblick über die Analyse des öffentlichen Raumes unter Kriterien der kriminalpräventiven Stadtgestaltung gibt und Handlungsempfehlungen sowie exemplarische Lösungsmöglichkeiten ableitet.

Die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung und der Angstraumanalyse wurden inzwischen auf der Internetseite der IHK Köln pubiziert.

Im Herbstsemester 2019 führt die FHS St. Gallen die Ringvorlesung „Soziale Frage(n) der Zukunft – Wie Megatrends unser zukünftiges Zusammenleben bestimmen“ durch. Prof. Herbert Schubert wird am 14. November 2019 den Vortrag „Die Netzwerkperspektive als Megatrend – Zur sozialen Frage der Einbettung“ halten. Die Veranstaltung findet von 17 bis 18.30 Uhr im Raum für Literatur in der Hauptpost, St.Leonhard-Strasse 40, in St.Gallen (Schweiz) statt.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz schuf die Rahmenbedingungen, dass das rheinland-pfälzische Landesjugendamt im November 2017 das Projekt „JES! mit PEP vor Ort“ starten konnte. Es handelt sich bereits um das zweite Modellprojekt dieser Art, das der Landesjugendhilfeausschuss nach § 85 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII angeschoben hat. Die vier Modellkommunen Stadt Kaiserslautern, Stadt Trier, Stadt Worms und Landkreis Mayen-Koblenz wirken an dem Projekt mit. Mit Unterstützung des Landesjugendamtes und unter Leitung von Prof. Werner Lindner, der das Projekt konzipiert hat, werden neue Wege zur Entwicklung einer kommunalen Jugendstrategie entworfen und erprobt.

Im Zeitraum von November 2017 bis zum November 2019 werden die Teilnehmer/innen aus den Modellkommunen fachlich begleitet: Sie erstellen eine Politikfeldanalyse ihrer Kommune (Begleitung durch Prof. Lindner von der EAH Jena), reflektieren die Politik- und Verwaltungsstrukturen vor Ort (Begleitung durch Prof. Grohs von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), wenden Mittel der Lobbyarbeit an (Begleitung durch Prof. Althaus) und entwerfen Netzwerkstrategien (Begleitung durch Prof. Schubert). Der netzwerkanalytische Baustein ist darauf ausgerichtet, bestehende Vernetzungen zu analysieren, den möglichen Veränderungsbedarf bzw. den weiteren Vernetzungsbedarf zu ermitteln und die Schlüsselpersonen aus der Kommunalverwaltung und der Zivilgesellschaft zu identifizieren, die für die Profilierung der Jugendarbeit sowie für die Realisierung ressortübergreifender Handlungsansätze einer eigenständigen Jugendpolitik eine wichtige Rolle spielen können.

Ein analoges Projekt findet im Bundesland Thüringen statt, um einen Politikansatz zu etablieren, der die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in den Mittelpunkt gesellschaftlichen und politischen Handelns stellt. Die Grundsätze des Prozesses wurden im Herbst 2017 vom Thüringer Landtag beschlossen und in der 140. Sitzung im Februar 2019 um „Grundlagen einer Eigenständigen Jugendpolitik“ erweitert. Das vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestartete Praxisentwicklungsprojekt „Kommunale Verankerung der Eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen“ ist für über zwei Jahre bis Ende 2020 angelegt. Die Organisation des Prozesses führt der Landesjugendring Thüringen e. V. durch. Die teilnehmenden Modellkommunen sind die Landkreise Sömmerda und Nordhausen sowie die Städte Gera, Suhl und Erfurt. Beteiligt sind Fachkräfte der Jugendarbeit und Träger der verbandlichen sowie der offenen und mobilen Jugendarbeit mit, damit vor Ort konkrete Ansätze und Strukturen einer eigenständigen Jugendpolitik entwickelt werden.

Am 22. März 2019 veranstaltete die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmanagement/Sozialwirtschaft an Hochschulen e. V.“ in der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart die Tagung „Organisationale Netzwerke weben: Knoten und Kanten in der Kinder- und Jugendarbeit managen“. Im Mittelpunkt standen die Fragen, welche Merkmale die Netzwerke in der Kinder- und Jugendhilfe aufweisen und wie Netzwerke zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und anderen Handlungsfeldern konzipiert, aufgebaut und entwickelt werden können. 

Prof. Schubert trug vor zum Thema: „Die neue Kulturperspektive auf organisierte Netzwerke in der Kinder- und Jugendhilfe“. In Anlehnung an die phänomenologische Netzwerktheorie (von White und auch Emirbayer) wurde in dem Vortrag verdeutlicht, dass Netzwerke mehr sind als direkte und indirekte Beziehungen der Akteurinnen und Akteure, deren Konnektivität beispielsweise mittels Dichte und relativer Zentralität abgebildet wird, und auch mehr beinhaltet als Muster von Beziehungen, die an spezifischen Rollen und Positionen bzw. Status- und Rollensets strukturell äquivalenter Akteurinnen und Akteure im Netzwerk festgemacht werden. Stärker als bisher muss der symbolische Gehalt von Netzwerken berücksichtigt werden, der sich in den Ordnungen von kulturellen Praktiken, Diskursrollen und Rhetoriken zeigt. Prof. Schubert verdeutlichte das an dem Modell der „Stellrädchen“, über deren „Einstellungen“ organisierte Netzwerke in der Sozialwirtschaft – unter Bedingungen der „regulierten Koopkurrenz“ (Schönig), die von Staat und Kommune als Rahmen gesetzt werden – gestaltet werden können.

 

Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm „WIR“ aufgestellt, um die Integrations- und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen – und insbesondere von neu Zugewanderten – zu verbessern. Einerseits sollen die Ämter, Behörden, Wohlfahrtsverbände und Vereinen interkulturell geöffnet werden; andererseits soll – unter Einbeziehung der gesamten Bürgerschaft – eine Kultur der Anerkennung von Vielfalt entwickelt werden. Im Jahr 2018 wurden Fördermittel für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen bereitgestellt.

Die Stadt Hofheim am Taunus hat sich erfolgreich beworben und wird im Jahr 2019 eine Vielfalts- und Integrationsstrategie für die Kreisstadt erarbeiten. Die unterstützende externe Prozessmoderation zur Begleitung der Kreisstadt Hofheim am Taunus bei der Entwicklung der Strategie hat Prof. Schubert von „Sozial • Raum • Management – Büro für Forschung und Beratung“ übernommen. Im Rahmen der Begleitung wurde das lokale Netzwerk – unter dem aktiven Einbezug sowohl von Führungskräften und operativen Beauftragten lokaler Institutionen und Organisationen als auch von Bürgerinnen und Bürgern in den Quartieren – aktiviert, damit die Vielfalts- und Integrationsstrategie kommunikativ, partizipativ und sozialraumorientiert erarbeitet werden kann.

Im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate - wie z.B. eine Ideen- und Planungswerkstatt am 13. Mai 2019, ein Bürgerdialog am 18. Juni 2019 und eine Umsetzungswerkstatt am 28. Oktober 2019 - klärten viele Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Vereinen und Sozialen Diensten der Stadt Hofheim, welche Rolle die Vielfalt der Bevölkerung in der Stadtentwicklung bereits spielt und zukünftig spielen soll. Dabei wurde der komplexe Begriff der Vielfalt aufgebrochen und für die Praxis handhabbar gemacht. Im Rahmen der Beteiligungsformate wurden Bürgervorschläge und Ideen gesammelt, wie die Vielfalts- und Integrationsstrategie konkret beschaffen sein soll. Eine Reihe von Arbeitskreisen arbeitet seit Anfang 2020 an der Umsetzung. In der Sitzung des Hofheimer Sozialausschusses am 23. März 2020 wird die Vielfalts- und INtegrationsstrategie vorgestellt, und es wird erläutert, wie sie bis 2024 realisiert werden kann.

 

 

 

Ai Wei Wei, Biennale di Venezia 2013

 

Das Denken in Relationen ist inzwischen interdisziplinär weit verbreitet. Die Netzwerkperspektive eröffnet gegenüber dem traditionellen Strukturfunktionalismus neue Perspektiven, die Wirklichkeit viabel zu erfassen. Mit seinen Forschungen und Publikationen zur Netzwerkthematik hat Prof. Schubert Beiträge dazu geleistet.

Am 3./4. Dezember 2018 veranstalteten die Schader-Stiftung und die DGNet (Deutsche Gesellschaft für Netzwerkforschung) im Schader-Forum in Darmstadt die Fachtagung „Das Paradigma der Relationalität“. Das Spektrum der Leistungen, die durch die relationale Perspektive in verschiedenen disziplinären Feldern wie Sprache, Kultur, Raum, Organisation und Wirtschaft, Gesundheit und Bildung möglich wurden, wurden aufgezeigt.

Prof. Schubert stellte das „Verfahren für die Netzwerkentwicklung in Kommunen“ vor, das in einem Projekt der Bertelsmann Stiftung konzipiert und erprobt wurde, um die Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltung, Zivilgesellschaft und Engagierten in den Netzwerken einer Stadt oder Gemeinde transparent zu machen und Perspektiven für die Verbesserung des Zusammenwirkens zu erschließen. Er betonte, dass nicht nur die Netzwerkanalyse im Blickpunkt stehen darf, sondern auch der Transfer von Erkenntnissen der Netzwerkforschung in die Netzwerkentwicklung. Die vielen Beispiele von Netzwerken, die im Rahmen des neues Steuerungsmodus der Public Governance in vielen Städten und Landkreisen entstanden sind, unterstreichen das mit Nachdruck.

 

 Im Oktober 2018 fand die städtebauliche Studienreise des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen München (ISW) nach San Francisco und in die Bay Area statt. Unter anderen beschäftigte sich eine Kernfrage der Reise damit, wie sich im Silicon Valley als Zentrum der digitalen Ökonomie die Stadtquartiere und urbanen Wohnformen, aber auch die Verkehrsstrukturen entwickeln. In der Literatur (z.B. Alexandra Lange [2012]: The Dot-Com City – Silicon Valley Urbanism. Strelka Press) ist die These verbreitet, dass die introvertierten Arbeitswelten der digitalen Ökonomie die Funktionen des öffentlichen Stadtraumes schwächen und vom Ideal belebter Quartiere wegführen.

Ein Bericht über die Erkenntnisse der Studienreise ist in DASL-Kompakt Heft 1-2019 enthalten: Thematrisiert werden Aspekte des Wohnungsmarkts, des Redevelopments, der Mobilität sowie Verkehrssituation, der Regionalplanung, der Denkmalpflege und Architektur in der San Francisco Bay Area.

 

Im Rahmen des 81. Deutschen Fürsorgetages vom 15. bis 17. Mai 2018 in Stuttgart gestaltet Prof. Schubert mit Kooperationspartnern das Forum 1.4 „Integrierte und kooperative Sozialplanung als Element von lokaler Governance – Erfahrungen aus Deutschland und der Schweiz“.

Im Blickpunkt steht die Frage, was Deutschland und die Schweiz in der Sozialplanung voneinander lernen können. Es werden Ergebnisse des Forschungsprojekts „Integrierte Sozialplanung als Innovation für die Versorgung im Alter“ der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Luzern Soziale Arbeit präsentiert. Der thematische Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der örtlichen Sozialplanung mit dem Ziel, im Alter eine selbstbestimmte Lebensführung und eine gute Versorgung zu ermöglichen – ohne dabei Sozialplanung auf Altenhilfeplanung engzuführen. Weiter besteht der Anspruch, ältere Menschen in die planerischen Prozesse einzubeziehen und die Sozialplanung kontinuierlich am sich stetig verändernden Bedarf der älter werdenden Bevölkerung ausgerichtet weiterzuentwickeln.

Das Quartier und der öffentliche Raum gehören zu den „Zauberformeln“ im Diskurs von Architektur und Stadtplanung. Der Quartiersbegriff ist inzwischen zu einem Disziplinen übergreifenden Leitbegriff aufgestiegen: Im Bedeutungsspektrum vom identitätsstiftenden Lebensraum der Bewohnerschaft über den städtebaulichen Handlungs- und Gestaltungsraum bis zum fußläufig erreichbaren Infrastrukturnetz bleibt der Begriff aber unscharf und hat teilweise den Charakter einer „Black Box“ – d.h. eines inflationär benutzten Begriffes, dessen Bedeutung nicht transparent ist. Handelt es sich also um einen äußerlichen Marketingbegriff, der als Etikett an jedes (neu) bebaute Areal geheftet, und einen inhaltsleeren Allroundbegriff, in den jedes neue Thema reingepackt werden kann, oder gibt es einen gehaltvollen Kern, der Qualitätsmerkmale von Architektur und Stadtplanung transportiert? Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen dem Wohnquartier und dem Stadtquartier?

Im Sommersemester 2018 findet an der Fakultät für Architektur und Landschaft der Leibniz Universität Hannover dazu ein Seminar statt, in dem der unscharfe und informelle Quartiersbegriff für Architektur und Stadtplanung differenziert und operationalisiert werden soll. Einerseits wird einschlägige Fachliteratur – im Rahmen von Textanalysen – ausgewertet. Obwohl der Quartiersbegriff in den meisten Publikationen der Architektur und Stadtplanung nicht explizit vorkommt, lassen sich Qualitätsmerkmale für die verschiedenen Ebenen des Quartiers als relevante Untereinheit der Stadt ermitteln (z.B. Kevin Lynch, Christpher Alexander et al., Oscar Newman, Jan Gehl). Andererseits sollen die Kriterien in ausgewählten Wohn- und Stadtquartieren – im Rahmen von Quartiersspaziergängen – vor Ort reflektiert werden. Damit wird im Seminar das Ziel verfolgt herauszuarbeiten, was Architektur und Stadtplanung grundlegend zur Quartiersqualität auf allen Ebenen (nicht nur auf der gestalterischen) beitragen.

Literatur zum Einlesen:

Deffner, Veronika & Meisel, Ulli (Hrsg.) (2013). StadtQuartiere. Sozialwissenschaftliche, ökonomische und städtebaulich-architektonische Perspektiven. Klartext Verlag: Essen. 

 

Um die Themen und Empfehlungen des Siebten Altenberichts einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, veranstaltet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) insgesamt acht Lokale Fachforen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Im Rahmen der Fachforen in Dietzenbach (Kreis Offenbach) am 9. November 2017 und in Kassel am 5. Juni 2018 stellte Prof. Schubert im Rahmen eines Vortrags die „Notwendigkeit und Herausforderungen einer integrierten und kooperativen Sozialplanung im demographischen Wandel“ vor. 

Seit 2017 engagiert sich der AWO Bundesverband im Projekt „FaQuar – Entwicklungswerkstatt Fachkräftesicherung in der Altenhilfe durch Quartiersentwicklung“. In dem Projekt werden 13 Träger der AWO an 20 Standorten beim Wandel von traditionell ausgerichteten stationären Altenpflegeeinrichtungen hin zu ins Quartier geöffneten Einrichtungen, mit Kooperationen in den Sozialraum hinein und sozialräumlich orientierten Versorgungsstrukturen unterstützt. Prof. Schubert vermittelte den Fachkräften der beteiligten Träger im Modul „Vernetzung, Kommunikation und Kooperation im Quartier“ im April 2018 im Haus Humboldtstein am Rolandseck die Grundlagen für den Aufbau von Quartiernetzwerken. 

 

 

Am 08. März 2018 fand in Essen ein Fachtag der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW) zum Thema „Das Betreuungswesen weiterentwickeln - Die Qualität verbessern" statt. Im Mittelpunkt stand die Handlungsempfehlung zur Durchführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach § 4 Abs.1 LBtG NRW. Die Umsetzung des Betreuungsrechts steht und fällt mit einer verlässlichen und qualitätsorientierten Zusammenarbeit im Betreuungswesen. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten eng zusammenwirken, bestehende Qualitätsgrundsätze fortschreiben und sich über die Entwicklungen im Betreuungswesen auf dem Laufenden halten. Wie diese Kooperation im Rahmen von Vernetzungsstrukturen gelingen kann und welche Faktoren für das Gelingen verantwortlich sind, erläuterte Prof. Schubert. 

Organisationen und Leistungssysteme des Sozialwesens stehen unter einem wachsenden Legitimationsdruck. Dies, und die Tatsache, dass sich auch die Schnittstelle zwischen politischen Entscheidungsträgern und Kadern der Verwaltung ändert, stellen operative Führungskräfte vor anspruchsvolle Aufgaben. Von September 2017 bis September 2018 führt die Hochschule Luzern ein darauf zugeschnittenes Executive-Programm für Führungskräfte an der Schnittstelle zur Politik mit dem Titel «Führen in Sozialen Verwaltungen – Senior Leadership in Social Administrations» durch. Das dritte Modul «Gestaltung und Steuerung von Sicherungs- und Versorgungssystemen» fand vom 21.-23. März 2018 im Kulturzentrum Altes Spital in Solothurn statt. Prof. Schubert gestaltete gemeinsam mit Prof. Stremlow von der HSLU einen Nachmittag zu der Thematik «New Public Governance».

Die Fortbildungsreihe „Netzwerkmanagement“ hat Prof. Schubert mit Klaus Titz von Titz & Partner GbR für die die Bertelsmann Stiftung konzipiert. Sie soll Führungskräfte´ und Mitarbeiter/innen aus Kommunalverwaltungen und der Zivilgesellschaft qualifizieren, Interdependenzen zwischen Akteuren zu erkennen, darauf aufbauende Netzwerke zu initiieren, in das kommunale Geschehen der Kommunalpolitik und der Erbringung von Dienstleistungen vor Ort einzubetten, den Prozess zielgerichtet zu gestalten und den Verlauf sowie die Ergebnisse zu evaluieren.  Prof. Schubert mit Klaus Titz haben die Module im Zeitraum von Oktober 2017 bis März 2018 durchgeführt.

Seit 2007 bestehen in Berlin die interdisziplinären Arbeitskreise „Beschleunigtes Familienverfahren“ zur Verbesserung der Familiengerichtlichen Verfahren. Die Arbeitskreise werden gefördert und unterstützt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg SFBB in Kooperation mit dem „Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Am 14. Februar 2018 fand im Jagdschloss Glienicke in Berlin Wannsee der Klausurtag „10 Jahre interdisziplinäre Zusammenarbeit 
im Familienkonflikt – 
‘Beschleunigtes Familienverfahren‘“ statt. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit in den interdisziplinären Arbeitskreisen bearbeitete Prof. Schubert mit den Teilnehmer/innen das Thema „Netzwerk und Schnittstellen“.

Am 21. November 2017 findet nachmittags das Forschungskolloquium des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit statt. Im Fokus steht dieses Mal das Thema „Unterstützung aus dem Quartier. Schwer erreichbare Menschen durch Netzwerkstrategien in die Versorgung einbinden“. Prof. Dr. Herbert Schubert hat in der Key Note über „Intermediäre Vermittlungen im Wohnquartier zur Überbrückung struktureller Lücken in der Versorgung“ vorgetragen.

Eine Zusammenfassung mit dem Titel "Vermittlungsnetzwerke erreichen auch zurückgezogene Menschen" ist im Blog "knoten & maschen" des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit dokumentiert.

Unter dem Titel „Raumschiff Ihme-Zentrum: Eine Betonskulptur der urbanen Gesellschaftsutopie der Zweiten Nachkriegsmoderne auf dem Weg der Reintegration in die Stadt“ führte Prof. Dr. Herbert Schubert mit der Architektin Karin Kellner im Sommersemester 2017 in Kooperation mit dem Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum ein Seminar an der Fakultät für Architektur und Landschaft der Leibniz Universität Hannover durch. Die Studierenden setzten sich intensiv mit dem Ihme-Zentrum auseinander. Im Blickpunkt standen: die Maßstäblichkeit, der öffentliche Raum, die Nutzungsmischung, das Stadtbild und die Gliederung durch raumbildende Muster. Die Studierenden hatten sich im Rahmen nutzerzentrierter Übungen an das Ihme-Zentrum angenähert. Im weiteren Seminarverlauf wurden Analysen durchgeführt, auf deren Grundlage Planideen entwickelt wurden. In den Aufgabenstellungen ging es um Fragen wie zum Beispiel: Wie lässt sich das Ihme-Zentrum auf ein menschliches Maß herunterbrechen? Was heißt „maßstabsgerechte Planung“ im Ihme-Zentrum? Wie lässt es sich nach kleineren Einheiten gliedern? Wie kann das Prinzip der Nutzungsmischung erhalten werden? Wie generiert man qualitätvolle, öffentliche Räume im Ihmezentrum, in denen sich Menschen gerne aufhalten? Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse wurden am 4. Juli 2017 zwischen 19 bis 21 Uhr im Nachbarschafts- und Kulturort der Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum am Ihmeplatz 7E in Hannover präsentiert.

– am Beispiel des Kommunalen Seniorenservice Hannover im Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover

Im Rahmen des Projekts „Synergien vor Ort“ widmete die Bertelsmann Stiftung der Zusammenarbeit von Kommunalverwaltung, Zivilgesellschaft und Engagierten besondere Beachtung. Als Kooperationspartner wirkte der Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover im Projekt mit. In einer Untersuchung im Jahr 2016 wurde ein Veränderungsbedarf unter den bestehenden stadtweiten und stadtbezirklichen Netzwerken im Seniorenbereich in Hannover konstatiert, um das Zusammenwirken der Beteiligten aus der Kommunalverwaltung und aus der Zivilgesellschaftlich zu verbessern. 

Vor diesem Hintergrund hatte der Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, in einem gemeinsamen Prozess mit den Beteiligten und Vertretungen der wichtigen Anspruchsgruppen eine Neustrukturierung der bestehenden Netzwerkstrukturen einzuleiten. Die Bertelsmann Stiftung unterstützte die Schritte der Organisationsentwicklung moderierend mit dem Ziel, dass die „Synergien vor Ort“ wirkungsvoller gestaltet werden. Dabei sollten sowohl der Prozess als auch die Ergebnisse nur exemplarischen Charakter haben, weil im Vordergrund die Übertragbarkeit auf andere Kommunen stand.

Für die Organisation des Prozesses und seine fachlich-inhaltliche Programmierung hatte die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Kommunalen Seniorenservice Hannover die Arbeitsgemeinschaft der Beratungsgesellschaft Titz & Partner GbR und des Forschungsbüros Sozial • Raum • Management in Hannover ausgewählt und mit der wissenschaftlichen Begleitung der Neuorganisation der Netzwerkstrukturen des KSH beauftragt. Exemplarisch wurde die Begleitung anhand der hannoverschen Untersuchungsräume Stadtbezirk 04 (Buchholz-Kleefeld) und Stadtbezirk 11 (Ahlem-Badenstedt-Davenstedt) durchgeführt. Für den Begleitungsprozess wurde ein Verfahren entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltung, Zivilgesellschaft und Engagierten in den Netzwerken einer Stadt oder Gemeinde transparent zu machen und Perspektiven für die Verbesserung des Zusammenwirkens zu erschließen.

Das Verfahren wurde darauf ausgerichtet, bestehende Vernetzungen zu analysieren, den möglichen Veränderungsbedarf bzw. den weiteren Vernetzungsbedarf zu ermitteln und die Schlüsselpersonen sowohl aus der Kommunalverwaltung als auch aus der Zivilgesellschaft zu identifizieren, die dabei eine wichtige Rolle spielen können. Es beinhaltet fünf Bausteine, die sowohl konsekutiv nacheinander als auch rekursiv angewandt werden können:

  1. Im ersten Schritt wird eine „Two-Mode-Netzwerkanalyse“, die auch als Akteur-Ereignis-Netzwerkanalyse bezeichnet wird, durchgeführt. Dabei werden Dokumente (wie z. B. Protokolle und Teilnahmelisten von Gremien und Arbeitskreisen) ausgewertet, die einen Überblick über die vorhandenen Netzwerkstrukturen, ihre Überschneidungen und die verbindenden Schlüsselpersonen geben.
  2. In einem ergänzenden zweiten Schritt kommt eine „Stakeholderanalyse“ zur Anwendung. In der Verknüpfung mit den Ergebnissen der Akteur-Ereignis-Netzwerkanalyse wird überprüft, ob die ermittelten Stakeholder und ihre Ansprüche in den Netzwerkstrukturen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Auf dieser Grundlage kann der dritte Schritt eingeleitet werden, der die Befragungen zur Aufklärung der Netzwerkkoordination umfasst. Aus den Ergebnissen der ersten beiden Schritte wird eine Stichprobe von Schlüsselpersonen gezogen, um in leitfadengestützten Interviews tiefenscharfe Einblicke und Einschätzungen zur Praxis des im Blickpunkt stehenden Netzwerks zu sammeln.
  4. Als vierter Schritt schließen sich vertiefende Befragungen mit (lokalen und fachlichen) Schlüsselpersonen an, damit sowohl die Beziehungsachsen (neue Pfade) als auch die Inhalte erkannt werden können, über die sich die bestehenden Netzwerkstrukturen weiterentwickeln lassen.
  5. Im fünften Schritt werden abschließend Workshops mit Netzwerkakteuren – sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen lokalen Ebene – durchgeführt. Das methodisch-didaktische Konzept ist darauf ausgerichtet, den Netzwerkakteuren die Ergebnisse der vier vorangegangenen empirischen Schritte zu vermitteln und darauf aufbauend einen Kommunikationsprozess zu generieren, in dem Perspektiven für die weitere Entwicklung des Netzwerks aus dem Kreis der Beteiligten heraus entwickelt werden.

Die methodischen Komponenten des beschriebenen Verfahrens wurden im Zeitraum von September 2017 bis Februar 2018 am Beispiel von Netzwerken des Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) erprobt, um einerseits die Handhabung des Verfahrens zu veranschaulichen und um andererseits seinen Nutzen für das Netzwerk zu zeigen.

In den vier ersten empirischen Schritten des Verfahrens wurden Unschärfen, Unklarheiten und strukturelle Löcher ermittelt, an denen Strategien der Netzwerkentwicklung ansetzen können. Es wurde deutlich, dass die drei untersuchten Netzwerke nicht unabhängig voneinander sind, sondern miteinander verwobene Ebenen und Segmente der gesamten Netzwerkarchitektur repräsentieren. Bewährt hat sich auch der fünfte Schritt des Verfahrens: Die Mitglieder der drei untersuchten Bereiche des KSH-Netzwerks konnten auf der Basis der skizzierten empirischen Ergebnisse gemeinsame Perspektiven für die Netzwerkentwicklung erarbeiten und vereinbaren.

Der Ergebnisbericht wurde von der Bertelsmann Stiftung im August 2018 publiziert: Schubert, H., Titz, K. & Hensel, A. (2018). (Neu-)Organisation von Netzwerkstrukturen. Fallstudie: Kommunaler Seniorenservice der Landeshauptstadt Hannover. Bertelsmann Stiftung: Gütersloh.

COST (European Cooperation in Science and Technology) repräsentiert ein europäisches Wissenschaftsnetzwerk. Prof. Schubert wirkte als deutscher Vertreter im Management Committee der COST Action TU1203 (CP-UPD: Crime Prevention through Urban Design and Planning) mit, die zum COST-Schlüsselbereich „Stadtentwicklung“ (Urban Development) gehört. Im Blickpunkt der COST Action “Crime Prevention through Urban Design and Planning” steht das bestehende Forschungswissen, wie Sicherheit in der Stadt – und insbesondere in belasteten, Angst erzeugenden Stadtgebieten – durch das Zusammenspiel von städtebaulicher Gestaltung, wohnungswirtschaftlicher Organisation und begleitender sozialer Arbeit „hergestellt“ werden kann. Nach Fallstudien in Mailand, Barcelona, Lodz, Budapest, Göteborg und Lyon besuchten die Fachleute der Sicherheits- und Stadtforschung aus 36 Mitgliedsländern zur Frühjahrskonferenz im April 2016 Hannover, um kennen zu lernen, welche innovativen Ansätze es in Deutschland gibt. Im Mittelpunkt der Frühjahrskonferenz 2016 standen Beispiele interdisziplinärer Planung im Neubau in der Region Hannover, die den Kriterien der "Sicherheitspartnerschaft im Städtebau" in Niedersachsen entsprechen. Die Ergebnisse wurden im August 2017 als deutsche Fallstudie publiziert. Autoren der Fallstudie sind: Prof. Dr. Herbert Schubert und PhD Kandidatin Daniela Idrovo.

Prof. Dr. Herbert Schubert ist im Rahmen der Akademieversammlung 2017 am 13. Oktober 2017 in Berlin auf Vorschlag der Landesgruppe Niedersachsen-Bremen in die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) aufgenommen worden. Als Mitglied wird berufen, wer auf den Gebieten des Städtebaus, der Landesplanung sowie allen damit zusammenhängenden Themenbereichen in Wissenschaft, Lehre oder Praxis mit besonderen Leistungen hervorgetreten ist.

Die DASL ist ein Zusammenschluss von Fachleuten auf den Gebieten des Städtebaus und der Landesplanung oder der damit verknüpften Forschung und praktischen Planung. Die Institution geht zurück auf die 1922 gegründete Freie Akademie des Städtebaus und hat sich 1946 unter dem heutigen Namen konstituiert.

Die DASL hat das Ziel, Städtebau und Landesplanung in Wissenschaft und Praxis zu fördern. Sie erfüllt das Ziel, indem sie sich durch wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten, in Vorträgen und auf Tagungen mit den Problemen der räumlichen Umwelt auseinandersetzt, die gewonnenen Erkenntnisse auswertet und der Öffentlichkeit zugänglich macht.