Im Mai 2022 hatte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan Kommunale Sicherheit“ zu erstellen. Unter Einbeziehung der einschlägigen Stakeholder sollen im Rahmen des Masterplans geeignete Maßnahmen entwickelt und in einen Umsetzungsprozess überführt werden, der in den öffentlichen Räumen der Stadt Köln zu einer Erhöhung des Sicherheitsgefühls und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beiträgt.
Das Büro „Sozial•Raum•Management“ erhilet Ende 2023 den Auftrag erhalten, den Masterplan konzeptionell zu entwickeln und als Verfahren zu erproben. In Abstimmung mit der Kölner Stadtdirektorin und dem begleitenden Arbeitskreis mit Fachkräften des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit der Stadt Köln sowie des Polizeipräsidiums Köln wurden als konzeptionelle Grundlagen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ einige Indikatoren zur „Früherkennung“ zugrunde gelegt. Mittels der Indikatoren werden während der Erprobung im Jahr 2024 in stadtweiten Analysen besonders belastetevStadtgebiete identifiziert. Besondere Berücksichtigung findet dabei die objektive Sicherheitslage, indem Daten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) ausgewertet werden, aber auch Informationen des Amtes für öffentliche Ordnung über Phänomene der Unordnung in den öffentlichen Räumen werden analysiert. Ergänzend werden im weiteren Prozess auch Erkenntnisse gewonnen, wie die subjektive Sicherheitswahrnehmung in den Kölner Stadträumen verbessert werden kann.
In die Ableitung und Konkretisierung von Empfehlungen werden dialogisch das bestehende Netzwerk des Kriminalpräventiven Rates Köln (KPR) sowie seiner Arbeitsgruppen und weitere in der Kriminalprävention engagierte Akteure eingebunden. Am Ende des Jahres 2024 soll das entwickelte Verfahren der Informationsgewinnung, der Analysen und der diskursiven Bewertung von Ergebnissen den Referenzrahmen für die weitere Gestaltung und kontinuierliche zukünftige Anwendung des Kölner Masterplans Kommunale Sicherheit bilden.